Deponien müssen nach Stilllegung rekultiviert werden

Deponien müssen gesetzlich nach der Stilllegung rekultiviert werden und benötigen ab der Deponieklasse DK I eine qualifizierte Oberflächenabdichtung. Die Anforderungen an Oberflächenabdichtungssysteme für die DK 0 – III regelt die Deponieverordnung (DepV) in Anhang 1, Abschnitt 2.3.

Angesichts der hohen Sicherheitsanforderungen, die an alle Abdichtungskomponenten einer Oberflächenabdichtung gemäß der DepV gestellt werden, müssen alle eingesetzten Geokunststoffe von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bzw. durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zugelassen bzw. eignungsbeurteilt sein. Die Alterungsbeständigkeit der Geokunststoffe mit mehr als 100 Jahren ist über die vorgenannten Zulassungen nachgewiesen, sodass keine weiteren Nachweise erforderlich sind.

Darüber hinaus gibt es viele Besonderheiten, die sich aus dem Deponieinhalt und der mittlerweile häufigen und vielgestaltigen Nachnutzung der Deponieoberfläche ergeben. Geokunststoffe bieten aufgrund ihrer Vorteile im Baufortschritt und der industriellen Fertigung mit gleichbleibender, hoher Qualität eine sichere, ökologische und ökonomische Lösung einer Deponieoberflächenabdichtung.

Oberflächenabdichtungen der DK I benötigen entsprechend der DepV nur eine Abdichtungskomponente. Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) oder geosynthetische Tondichtungsbahnen (GTD), die den Qualitätsansprüchen der DepV entsprechen, dürfen hier als alleiniges Abdichtungselement eingesetzt werden.

Entsprechend der DepV für Oberflächenabdichtungen der DK II müssen zwei Abdichtungskomponenten eingesetzt werden. Diese müssen fehlerausgleichend wirken und bestehen deshalb aus unterschiedlichen Abdichtungsmaterialien. Die Kombination einer geosynthetischen Tondichtungsbahn (auch Bentonitmatte genannt) mit einer Kunststoffdichtungsbahn stellt ein sicheres, genehmigungsfähiges Abdichtungssystem dar, das bereits eine etablierte, wirksame, anerkannte und erfolgreiche Bauweise ist.

Dichtungskomponenten.

Carbofol® PEHD Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) mit BAM-Zulassung werden u. a. bei DK I als alleiniges Abdichtungselement und bei DK II und III als Kombinationsdichtung mit einer mineralischen Tondichtung in der Deponieoberfläche eingesetzt. Carbofol® erfüllt die hohen chemischen und physikalischen Anforderungen, die für eine sichere Deponie erforderlich sind. Die Oberfläche von Carbofol® KDB ist glatt (für Neigungen bis ca. 1:9) oder homogen strukturiert (für steilere Böschungsbereiche). Dadurch werden der Niederschlagseintritt und der Gasaustritt minimiert.

Bentofix® sind vernadelte und mit Thermal Lock fixierte geosynthetische Tondichtungsbahnen (GTD). Zwischen zwei Lagen Geotextilien ist hoch quellfähiges Natrium-Bentonitpulver erosionssicher eingekapselt und vollflächig vernadelt. Bentofix® Tondichtungsbahnen (GTD) ersetzen die aufwendig zu bauenden, mineralischen Abdichtungskomponenten, sind widerstandsfähig gegen Austrocknung, robust gegen Einbaubeschädigungen und weisen ein für hoch quellfähige Bentonite typisches Selbstheilungsvermögen auf. Die innere Scherfestigkeit von GTD Bentofix® ist auch ausreichend für steilere Böschungsneigungen. Bentofix® GTD, die als Abdichtungssystem in Oberflächendichtungen zum Einsatz kommen, haben eine LAGA-Eignungsbeurteilung.

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